EU nimmt Cannabidiol (CBD) in die CosIng-Liste der legalen kosmetischen Inhaltsstoffe auf

EU nimmt Cannabidiol (CBD) in die CosIng-Liste der legalen kosmetischen Inhaltsstoffe auf

Cannabidiol (CBD) in die CosIng Datenbank aufgenommen

Synthetisches Cannabidiol (CBD) war bisher als einziges Cannabinoid als kosmetischer Inhaltsstoff in der CosIng Datenbank der Europäischen Union zugelassen.

Am 4. Februar hat die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Entrepreneurship und KMU der Europäischen Union (EU) auch natürliches Cannabidiol (CBD) „als Extrakt, Tinktur oder Harz von Cannabis“ als legalen kosmetischen Inhaltsstoff in ihre CosIng-Richtlinien aufgenommen.

CosIng ist eine Datenbank mit kosmetischen Vorschriften, die ausdrücklich erlaubte und unerlaubte Inhaltsstoffe vorsieht und deren jeweilige Zwecke und Funktionen festlegt.

Diese jüngste Überarbeitung der CosIng-Richtlinien folgt dem kürzlich ergangenen Grundsatzurteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), dass Cannabidiol (CBD), das aus der gesamten Hanfpflanze gewonnen wird, kein Betäubungsmittel im Sinne des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Betäubungsmittel von 1961 ist, und daher frei zwischen den EU-Mitgliedstaaten gehandelt werden darf.

CosIng
Cannabidiol (CBD) hilft bei der Hautpflege

Bis zu dieser Überarbeitung der CosIng-Richtlinien war in der EU-Datenbank ausdrücklich nur synthetisches Cannabidiol (CBD) als kosmetischer Inhaltsstoff zugelassen. Nun sieht die Verordnung vor, dass pflanzlich gewonnenes Cannabidiol (CBD) die Funktionen Anti-Schleim, Antioxidans, Hautpflegemittel und Hautschutzmittel erfüllen kann.

Diese regulatorische Änderung ist ein weiterer vielversprechender Schritt in Richtung der Entwicklung eines einheitlichen regulatorischen Rahmens für den Verkauf von CBD-Kosmetika (und anderen Kategorien von CBD-Produkten) in der EU.

Obwohl CosIng nicht rechtsverbindlich ist, dient diese Datenbank den EU-Mitgliedsstaaten als Leitfaden bei der Verabschiedung nationaler Vorschriften für kosmetische Produkte. Sie zielt darauf ab, die nationalen Kosmetik-Gesetzgebungen der EU zu harmonisieren, um den freien Verkehr dieser Waren innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten zu erleichtern.

Ähnlich wie die US-Bundesstaaten haben jedoch auch die EU-Mitgliedsstaaten ihre eigenen CBD-Gesetze und -Vorschriften erlassen, die nicht unbedingt mit dem CosIng oder den Vorschriften der anderen Mitgliedsstaaten übereinstimmen.

CosIng
Cannabidiol (CBD) in Kosmetik ist bei Frauen sehr beliebt

Einige Länder erlauben zum Beispiel nur den Verkauf von CBD-Kosmetika, die frei von THC sind und aus dem Samen oder den Fasern gewonnen werden, innerhalb ihrer Grenzen, während andere einen milderen Ansatz verfolgen und bis zu 1% THC in ihren CBD-Fertigprodukten zulassen. Um die Dinge weiter zu verkomplizieren, erhebt jedes Land seine eigenen Anforderungen an die Herstellung, Kennzeichnung und Vermarktung.

Dieser Flickenteppich von Vorschriften der Mitgliedsstaaten zwingt Hersteller und Vertreiber von CBD-Produkten dazu, in jedem Land, in dem diese Produkte legal verkauft werden können, eine Vielzahl von Vorschriften zu befolgen. Folglich macht es dieses breite Spektrum an oft widersprüchlichen Vorschriften der EU-Mitgliedsstaaten für diese Unternehmen fast unmöglich, ihre Produkte innerhalb der EU frei zu handeln.

Dennoch sollte eine solche Harmonisierung unmittelbar bevorstehen, denn im Gegensatz zu CosIng ist das Urteil des EuGH für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend. Das bedeutet, dass EU-Regierungen, die gegen den Verkauf und die Vermarktung von CBD-Kosmetik vorgehen, ihre Gesetze und Vorschriften ändern müssen.

Natürlich werden solche Gesetzesänderungen nicht über Nacht geschehen. Nichtsdestotrotz stellen das EuGH-Urteil und die jüngsten regulatorischen Änderungen an CosIng bedeutende Schritte in Richtung der Schaffung eines wettbewerbsfähigeren europäischen CBD-Marktes dar, einer, der sogar den Abbau internationaler Handelsbarrieren erleichtern könnte.

CosIng
Cannabidiol (CBD) hilft bei innerlicher und äusserlicher Anwendung

Der Artikel „EU nimmt CBD in die Liste der legalen kosmetischen Inhaltsstoffe auf“ ist am 10. Februar 2021 erschienen

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Angelika Koch

Angelika Koch

Angelika ist eine passionierte Autorin und Expertin auf dem Gebiet des Cannabis-Lifestyles. Mit ihrer jahrelangen Erfahrung in der Branche hat sie sich nicht nur ein umfassendes Wissen über den Anbau und die Verwendung von Cannabis angeeignet, sondern auch über die politischen und rechtlichen Aspekte, die damit einhergehen. Ihre Art zu schreiben ist gekennzeichnet durch ihren unverwechselbaren, freundlichen Stil, der sowohl informativ als auch unterhaltsam ist. In ihren Artikeln vermittelt sie nicht nur praktische Tipps zum Anbau von Cannabis, sondern auch spannende Einblicke in die vielfältigen Möglichkeiten, wie man Cannabis in den Alltag integrieren kann.