Ist es legal, CBD anzubauen?
Produkte mit dem Inhaltsstoff CBD werden immer beliebter, da sie aufgrund des niedrigen THC-Gehalts keine berauschende Wirkung haben. Das Werbeversprechen: CBD soll gesundheitsfördernde Wirkungen haben.
Dürfen Privatpersonen Cannabispflanzen zur Gewinnung von CBD legal anbauen? Wer ist generell dazu berechtigt und welche Lizenz ist notwendig? Welche Strafen erwarten Privatpersonen, die CBD anbauen?
Was ist CBD?
CBD, auch als Cannabidiol bekannt, ist eine natürliche Substanz, die in teuren Extraktionsprozessen aus der Hanfpflanze (Cannabis) gewonnen wird. Cannabidiol, das unter dem Namen CBD einen regelrechten Boom erfährt, kommt vornehmlich in den Blüten der weiblichen Cannabispflanze vor.
CBD und THC (Tetrahydrocannabinol) gehören zur Gruppe der Cannabinoide der Hanfpflanze. Während THC psychoaktiv wirkt und damit einen Rauschzustand auslöst, ist dies bei CBD nicht der Fall. Der Grund: Die chemische Struktur beider Cannabinoide unterscheidet sich – und somit unterscheidet sich auch die Wirkung.
Es wird angenommen, dass CBD den Gesundheitszustand eines Menschen positiv beeinflussen kann. So soll es etwa krampflösend, entspannend und angstlösend wirken. Aussagekräftige Studien, welche die möglichen Wirkungen belegen, existieren allerdings noch nicht. Legal kann CBD beispielsweise als Inhaltsstoff in Kosmetikprodukten erworben werden.
Dürfen Privatpersonen Cannabis anbauen?
Cannabis ist ausschließlich zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken zugelassen. Damit gehören auch Nutzhanfpflanzen mit einem geringen THC-Gehalt zu den nicht verkehrsfähigen Substanzen und das Betäubungsmittelgesetz untersagt Privatpersonen den Anbau.
Cannabissorten mit einem hohen THC-Gehalt wie Lemon Haze (https://www.zativo.com/zativo-seeds/lemon-haze), die über einen THC-Gehalt von bis zu 21 Prozent verfügt, dürfen von Privatpersonen weder angebaut noch erworben werden. Der Konsum ist ausschließlich aus medizinischen Gründen gestattet. Das Produkt ist verschreibungspflichtig.
Die Lizenz als Voraussetzung für einen legalen Anbau
Um in Deutschland Cannabis anbauen zu dürfen, ist eine Lizenz der Cannabisagentur notwendig. Beantragen können eine solche Lizenz allerdings nur spezielle Unternehmen. Privatpersonen sind nicht berechtigt.
Wer darf in Deutschland legal CBD anbauen?
Um CBD zu gewinnen, muss Nutzhanf angebaut werden. Dies ist landwirtschaftlichen Betrieben erlaubt, die Cannabis sowohl anbauen als auch weiterverarbeiten dürfen. Laut der Beihilfegewährung nach der EU-Verordnung Nr. 1307/2013 können in speziellen Fällen auch andere Betriebe zum Nutzhanf-Anbau befähigt werden. Dies muss jedoch geprüft und genehmigt werden.
In allen Fällen gilt: Nutzhanf darf nur einen sehr geringen Gehalt an THC aufweisen, ansonsten droht eine zwölfmonatige Freiheitsstrafe.
Welche Strafen erwarten Privatpersonen beim illegalen Anbau von CBD?
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) legt fest, dass der illegale Cannabis-Anbau mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft wird. Jugendliche fallen unter das Jugendstrafrecht.
Beihilfe
Wer die Cannabisplantage oder -pflanze einer Person düngt und gießt, die nicht dazu berechtigt ist, Nutzhanf anzubauen, unterstützt den Anbau wissentlich und aus diesem Grund liegt Beihilfe vor. Dies gilt selbst dann, wenn die Person lediglich das Zimmer putzt oder als Mitbewohner einen Teil der Miete für die gemeinsame Wohnung zahlt und so über den illegalen Anbau informiert ist.
Mittäterschaft
Um als Mittäter strafrechtlich belangt zu werden, muss eine Person bewusst und aus freiem Willen beim illegalen Nutzhanf-Anbau mitgewirkt haben. Das reine Wissen über die Tätigkeiten des Hanfanbaus reicht hier nicht aus, um als Mittäter belangt zu werden.
Fazit
Privatpersonen ist es nicht erlaubt, CBD anzubauen, sofern der Anbau keinen wissenschaftlichen Zwecken dient und durch die Cannabisagentur genehmigt wurde. Landwirtschaftliche Betriebe, die über eine Lizenz verfügen, können Cannabis mit einem niedrigen THC-Gehalt für gewerbliche Zwecke anbauen und weiterverarbeiten.
Gemäß der Beihilfegewährung nach der EU-Verordnung Nr. 1307/2013 können zudem weitere Betriebe in speziellen Fällen Lizenzen beantragen. Der illegale Anbau von Cannabis kann eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Auch die Beihilfe und Mittäterschaft wird strafrechtlich verfolgt.