CBD als Lifestyle – Was ist erlaubt und was nicht?

CBD als Lifestyle – Was ist erlaubt und was nicht?

Ist CBD die neue Alternative für Marihuana?

CBD als Lifestyle? CBD ist in aller Munde und es ist ein richtiger Hype um CBD-Öle und -Liquids sowie andere CBD-haltige Produkte entstanden. Das CBD (Cannabidiol) ist wie das THC (Tetrahydrocannabinol) in Cannabis ebenfalls ein Derivat, das aus Hanfpflanzen gewonnen wird. Dem Cannabidiol , egal ob als Öl oder Liquid zum Beispiel für E-Rauchen, werden vor allem entzündungshemmende Eigenschaften und eine beruhigende Wirkung zugesprochen. Es hat jedoch im Gegensatz zum THC in Cannabis keine berauschende Wirkung.

Darüber hinaus kann durch die Einnahme von CBD das Immunsystem stimuliert werden. Dem CBD werden auch positive Effekte bei Depressionen, Anfällen von Schizophrenie, Schuppenflechten, Arthrose, Autoimmunerkrankungen oder zur Reduzierung epileptischer Anfälle zugeschrieben. Viele Asthmatiker und Allergiker sprechen ebenfalls davon, dass ihre Leiden gemindert werden. Endgültig erforscht sind die Wirkungen insgesamt jedoch noch nicht.

CBD als Lifestyle – die Hintergründe

Die Wirkung war schon bei den alten Ägyptern bekannt, die deshalb Hanfpflanzen großflächig anbauten und das Öl daraus gewannen. Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts war dagegen Cannabis ein gängiges Schmerzmittel, bis die berauschende Wirkung in Verruf geriet. Nicht zuletzt wurde es vom Aspirin bei der Anwendung als Schmerzmittel abgelöst.

Cannabis wurde in den USA im Jahre 1937 als Droge eingestuft. Beim Verbot von Cannabis haben neben politischen auch wirtschaftliche Gründe eine Rolle gespielt. Diese Auffassung wurde nach und nach in vielen Ländern der Welt übernommen und der Konsum, Besitz und Verkauf verboten und unter Strafe gestellt.

Der Verkauf von CBD-Produkten ist dagegen in vielen Ländern erlaubt. In Deutschland unterliegt Cannabidiol seit vier Jahren der Verschreibungspflicht. Trotzdem kann es als Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetikartikel verkauft werden, solange der THC-Gehalt in den Produkten sehr gering ist.

CBD als Lifestyle: Ist CBD in Deutschland legal?

CBD-Öle und -Liquids, aber auch Kosmetikprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel, jedoch keine Lebensmittel, können mittlerweile in Deutschland legal verkauft werden, solange sie einen stark reduzierten THC-Gehalt unter 0,2 % besitzen.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Anbau der Hanfpflanzen ausschließlich aus EU-zertifizierten Hanfsamen erfolgt und der THC-Gehalt in den Endprodukten 0,2 % nicht übersteigt. Für den Hanfanbau ist außerdem eine Genehmigung erforderlich. Verbraucher sollten sich beim Kauf von CBD-Ölen und -Liquids also immer informieren, ob der Hersteller beziehungsweise die CBD-Produkte diese Voraussetzungen erfüllen.

Verschiedene Händler haben jedoch immer wieder mit Problemen zu kämpfen, da die Ordnungsämter vielfach mit den komplexen Regelungen überfordert sind. Bei einigen Produkten ist auch nicht immer ganz klar einzugrenzen, ob es sich um Lebensmittel handelt, die damit unter das Verbot fallen.

Handelt es sich um ein CBD-haltiges Lebensmittel ist der Verkauf untersagt. So musste beispielsweise eine Burgerkette in Berlin kürzlich einen mit CBD-Öl versetzten Burger von der Karte nehmen. Das wurde mit der mangelnden „Verkehrsfähigkeit“ der Cannabispflanze nach dem Bundesbetäubungsmittelgesetz begründet.

In der EU werden Lebensmittel, die mit CBD versetzt wurden, jedoch anders behandelt. Entsprechende Produkte dürfen jedoch nicht als solche mit positiven Wirkungen auf die Gesundheit beworben werden. Auch hier muss der THC-Wert unter 0,2 % liegen. Der Vertrieb erfolgt daher oftmals unter der Bezeichnung „mit Aromastoffen“.

Lediglich in der Slowakei steht das CBD auf der Liste der verbotenen Betäubungsmittel. Es soll sich um ein Versehen gehandelt haben, dass CBD auf die BTM-Liste zusammen mit Cannabis, Kokain oder Heroin oder Opiaten gelangt ist. Bestrebungen das CBD von der BTM-Liste zu nehmen, scheiterten bislang.

Seit 2017 dürfen Ärzte in Deutschland, ausgenommen Zahn- und Tierärzte, auch Cannabis verschreiben. Versicherte, die Cannabis erhalten, müssen jedoch an einer wissenschaftlichen Begleiterhebung teilnehmen. Ärzte, die Cannabis verordnen, geben dafür die Daten zur Behandlung in anonymisierter Form, also ohne Namen, an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiter. Die Krankenkassen entscheiden im Einzelfall, ob die Kosten für eine Behandlung übernommen werden können. Viele Kassen weigern sich jedoch bislang die Kosten für Cannabis-Rezepte zu übernehmen.

Der Artikel „CBD als Lifestyle – Was ist erlaubt und was nicht?“ ist am 20.September 2020 als Gastartikel erschienen

Bilder: Tampe-Media, Pixabay,

Angelika Koch

Angelika Koch

Angelika ist eine passionierte Autorin und Expertin auf dem Gebiet des Cannabis-Lifestyles. Mit ihrer jahrelangen Erfahrung in der Branche hat sie sich nicht nur ein umfassendes Wissen über den Anbau und die Verwendung von Cannabis angeeignet, sondern auch über die politischen und rechtlichen Aspekte, die damit einhergehen. Ihre Art zu schreiben ist gekennzeichnet durch ihren unverwechselbaren, freundlichen Stil, der sowohl informativ als auch unterhaltsam ist. In ihren Artikeln vermittelt sie nicht nur praktische Tipps zum Anbau von Cannabis, sondern auch spannende Einblicke in die vielfältigen Möglichkeiten, wie man Cannabis in den Alltag integrieren kann.