Das CBD-Urteil des BGH
Wir veröffentlichen das CBD-Urteil des BGH im Detail
Der Bundesgerichtshof, als höchstes Zivil- und Strafgericht Deutschlands, hat in seinem aktuellen CBD-Urteil entschieden, dass Industriehanfblüten mit einem niedrigen THC-Gehalt als Betäubungsmittel angesehen werden. Aber das CBD-Urteil des BGH sagt auch, dass es legal ist diese Cannabis-Produkte an deutsche Verbraucher zu verkauft, solange keine Rauschgefahr besteht, weil sie unter 0,2%, oder völlig frei von THC sind.
Das CBD-Urteil des BGH ist jetzt veröffentlicht worden, so das jetzt auch sinnvolle Aussage über seine genaue Bedeutung und Reichweite möglich sind. Wir veröffentlichen das sogenannte „Hanfbar-Urteil“ im Ganzen als PDF, so das jeder das CBD-Urteil des BGH einsehen und lesen kann.
Das CBD-Urteil des BGH bedeutet nicht, dass der Verkauf von Hanfblüten in Deutschland nun völlig legal ist. Es wird von Fall zu Fall beurteilt werden müssen, von Vollzugsbehörden oder unteren Gerichten, ob und wie hoch die Risiken für einen Missbrauch sind und ob Produkte die Schwelle von 0,2% THC einhalten, um als nicht-berauschende Produkte zu gelten.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe fällte das Urteil am 24. März, 14 Monate nachdem ein Landgericht in Braunschweig die Inhaber des Hanf/CBD-Shops Hanfbar wegen Drogenhandels zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten verurteilt hatte.
Die beiden Angeklagten, die gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt hatten, wurden für schuldig befunden, nach sieben Polizeirazzien in ihren Läden weiterhin Hanfblüten mit niedrigem THC-Gehalt (schätzungsweise zwischen 0,08% und 0,33%) einer EU-zertifizierten Hanfsorte verkauft zu haben. Legale EU-Sorten sollen Blüten mit einem THC-Gehalt von nicht mehr als 0,2% produzieren.
CBD-Urteil des BGH – Hanftee ist ein Betäubungsmittel, aber…
Das Berufungsurteil stellte fest, dass die Verkäufer möglicherweise innerhalb ihrer gesetzlichen Rechte waren, Blüten zu verkaufen, solange sie sicherstellten, dass sie nicht für berauschende Zwecke verwendet werden.
Laut dem höchsten Gericht ist das deutsche Betäubungsmittelgesetz so auszulegen, dass es THC-Sorten von Industriehanf aus der EU nicht erfasst, wenn dieser „ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“.
Allerdings können einige Teile der Hanfpflanze, insbesondere Blüten und Harze, aber unter völligem Ausschluss anderer Teile wie Samen, immer noch als Betäubungsmittel im Sinne der Definitionen von Cannabis im Betäubungsmittelgesetz angesehen werden.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Vorinstanz „zu Recht davon ausgegangen ist, dass es sich bei dem von den Angeklagten verkauften Hanftee um ein Betäubungsmittel handelt“, weil es sich um ein solches Pflanzenmaterial handelt. Es entschied aber auch, dass das Gesetz „die Abgabe an Endkunden zu Konsumzwecken nicht generell verbietet, [obwohl] ein Missbrauch des Cannabisprodukts zu Rauschzwecken auszuschließen ist“.
Und das Landgericht habe es versäumt zu prüfen, ob die Angeklagten im Fall Hanfbar die Absicht gehabt hätten, den Hanftee zu Rauschzwecken zu verwenden.
Der Bundesgerichtshof habe „deutlich gemacht, dass … die ‚Ausnahmeregelung‘ dem Verkauf (des gewerblichen Handels) ‚an den Endverbraucher zu Konsumzwecken‘ nicht grundsätzlich entgegensteht“, so der Bundesverband der Cannabiswirtschaft.
CBD-Urteil des BGH – der Ball geht zurück an das Landgericht
Der Bundesgerichtshof schickt den Fall zurück an das Landgericht, das nun entscheiden muss, ob die Verkäufer genug getan haben, um das Risiko eines Missbrauchs zu mindern.
„Dies könnte nach Ansicht der Cannabis-Industrie durch Liefermengen, Beipackzettel, Hinweise auf der Produktverpackung oder entsprechende Produktzubereitungen (z.B. Teemischungen) geschehen“, so der Cannabis-Verband weiter. „Die Extraktion von THC oder der vermutete Missbrauch von Industriehanf erscheint aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht realistisch.“
Viele in der deutschen Cannabisindustrie haben sich über das Urteil des Bundesgerichtshofs gefreut, gegen das auch die Bundesregierung keine Revision einlegen kann.
Eine Erkenntnis aus dem Urteil ist, dass „wenn man alles getan hat, um zu prüfen, ob etwas legal ist und es keine roten Fahnen gibt, und dann stellt sich heraus, dass es doch illegal ist, kann man nicht zur Verantwortung gezogen werden“, sagte ein Produzent im Interview.
Die beiden Hanfbar-Besitzer – lautstarke CBD-Aktivisten – verkauften trotz der sieben polizeilichen Durchsuchungen weiterhin Hanftee-Mischungen, während andere CBD-Läden in Orten wie München und Köln den Verkauf von Hanftee nach Razzien einstellten.
Nach diesem Urteil sollte der kontrollierte Verkauf von Hanfblütenprodukten wie Hanf-Tee und ähnliches wieder möglich sein, denken und freuen sich viele CBD/Hanfshop Besitzer mit denen wir in den letzten Tagen gesprochen haben. Es bleibt eine leichte Unsicherheit, da es immer noch möglich ist angeklagt zu werden und man sich erklären und verteildigen muss. Aber die Richtlinien sind klarer als vorher, nun kommt es auch auf die Behörden an, die natürlich weiterhin jedem das Leben schwer machen können, wenn sie es möchten.
Der Artikel „Das CBD-Urteil des BGH“ ist am 26. April 2021 erschienen
Bilder: Hanfbar, Tampe-Media