Cannabis als Medizin in der Schweiz: Aktuelle Situation
In der als konservativ geltenden Schweiz versucht medizinisches Cannabis seinen Durchbruch zu schaffen. Produkte mit THC-Gehalt fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Seine Grundlage geht auf das Jahr 1951 zurück und ist damit veraltet. In 2011 erfolgte die letzte Aktualisierung. Seitdem darf der THC-Gehalt einer Hanfpflanze nicht mehr wie 1% ausmachen. Überschreitet ein Produkt diesen Wert, sind Anbau, Handel, Besitz und Konsum damit verboten.
Nur Ärzte dürfen verschreiben
Unter 1% THC-Gehalt bedeutet aber nicht, dass jeder Cannabispräparate anbieten darf. Bislang bleibt es den Schweizer Ärzten vorbehalten. Sie müssen die Voraussetzungen prüfen und eine Behandlung für ratsam einschätzen. Dann verordnet der Mediziner eine Magistralrezeptur. Cannabis wird hierbei als Öl oder Tinktur ausgegeben.
Umständlich ist der Weg dorthin: Nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), darf der behandelnde Arzt tatsächlich das medizinische Cannabis verschreiben.
Wohingegen es Cannabisblüten nicht auf Rezept gibt. Offiziell zugelassen ist von der Arzneimittelbehörde bislang nur das Präparat „Sativex“. Ärzte können es frei von der genannten Ausnahmebewilligung verordnen.
Fazit: Die Schweiz hat hinsichtlich der Legalisierung von Cannabis noch einen weiten Weg vor sich.
Einzelfälle & Vorurteile abbauen
Bereits seit den 90er Jahren beschäftigt sich das BAG mit Cannabis und seinen möglichen Produkten. Damals entschied man in Einzelfällen ein Präparat namens „Marinol“ aus den USA zu importieren. Kurzzeitig durfte eine Schweizer Apotheke sogar unter einer Ausnahmegenehmigung „Dronabinol“ herstellen sowie veräußern. Ein Magistralprodukt in Öl-Form mit 2,5% THC. Leider unterband die zuständige Behörde, aufgrund einer Gesetzesüberschreitung, sehr schnell wieder den Handel damit.
Apotheken berichten seit Jahren von einer steigenden Nachfrage durch Patienten und Ärzte. Künstliches Dronabinol schuf vorübergehend eine Alternative, weil es eine Gesetzeslücke ausnutzte.
Seit dem 1. Juli 2011 dürfen nun auch Faser- und Drogenhanf nach Vorschrift verwendet werden. Womit die Zahl der therapeutischen Möglichkeiten wuchs. Trotzdem wird es noch einige Jahre brauchen, bis Cannabisprodukte in der Schweiz weitreichend akzeptiert sind.