ACM Petition endlich online!
Update 9.Juli 2020
Countdown zur ACM Petition:
Noch 9 Stunden Jetzt gilt’s! in etwa 9 Stunden endet die Frist zur Mitzeichnung der Petition.
Die beste Möglichkeit besteht jetzt darin, bis Mitternacht ein Fax mit Unterschriften an den Petitionsausschuss zu schicken.
Faxnummer: 030-22736027
wer keinen Fax hat, kann auch Anbieter auswählen, die es erlauben, Faxe online zu schicken.
Also: 1. 2 oder 5 oder 10 Unterschriften sammeln
2. Einscannen
3. Bei Google „Fax online senden“ eingeben
4. Einen Anbieter auswählen und Fax an die obige Adresse schicken.
5. Sich gut fühlen für diese gute Tat am heutigen Tag. Gilt ausnahmsweise heute nicht nur für Pfadfinder.
Noch etwas: man outet sich nicht. Auch ich, der ich kein Cannabis verwende, habe die Petition unterstützt.
Auch Professor Mechoulam, der die Petition unterstützt hat, konsumiert kein Cannabis.
Das einzige, was man macht, ist, sich für eine gute Sache einzusetzen. Vielen
Dank und beste GrüßeFranjo Grotenhermen
Die Zeichnungsfrist der ACM Petition gegen die Strafverfolgung von Patientinnen und Patienten hat heute begonnen.
Seit heute kann die ACM Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages gezeichnet werden.
Wir benötigen noch etwa 26.000 Unterstützer, die die ACM Petition online unterstützen. Die Mitzeichnungsfrist läuft bis zum 9. Juli 2020. Es wurden bereits 24.000 Unterschriften offline auf Unterschriftenlisten gesammelt.
Bitte beteiligt Euch alle, verbreitet die ACM Petition im Internet unter Euren Familien FreundINNen, Bekannten etc.
Worum geht es in der ACM Petition?
Cannabisblüten sind seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig. In der Realität haben viele Patienten allerdings weiterhin keine Möglichkeit, Cannabis legal zu erwerben. Die Petition fordert jetzt die straffreie Nutzung von Cannabis für alle Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch notwendig ist.
Das Gesetz zu „Cannabis als Medizin“, das am 10. März 2017 in Kraft trat, hat den Zugang zu einer medizinischen Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten und Cannabis theoretisch deutlich verbessert. In der Praxis sind viele Betroffene allerdings weiterhin von einer Behandlung ausgeschlossen. Der Grund: Ärzte stellen keine Rezepte aus, da sie Strafzahlungen durch die Krankenkassen für mangelnde Wirtschaftlichkeit fürchten. Die Krankenkassen wiederum weigern sich häufig, die Kosten zu übernehmen. Patientinnen und Patienten bleibt daher häufig nur die nicht legale Nutzung von Cannabis. Der Verband „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.“ hat nun eine Petition gestartet, die diese Patienten vor einer Strafverfolgung schützen soll.
Die ACM Petition fordert den Bundestag auf, das Betäubungsmittelgesetz dahingehend zu ändern, dass Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Als Nachweis soll ein ärztliches Attest dienen.
„Ärztinnen und Ärzte sollen entscheiden dürfen, ob eine Therapie unter Verwendung von Cannabis notwendig oder sinnvoll ist“, betont Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender des Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. „Auf diese Weise können sie Patienten vor Strafverfolgung schützen, wenn die Kosten von den Krankenkassen nicht erstattet werden und die Betroffenen sich die Medikamente aus der Apotheke nicht leisten können.“ Nicht einmal die Hälfte der Patienten, die vor der Gesetzesänderung eine Ausnahmeerlaubnis nach §3 Absatz 2 BtMG hatten, hat bisher eine Kostenübernahme der Krankenkasse erhalten.
Die ACM Petition wird von einer Reihe bekannter Persönlichkeiten unterstützt, darunter Dr. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin, Prof. Gerd Glaeske vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, Prof. Arthur Kreuzer, ehemaliger Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen, sowie Professorin Kirsten Müller-Vahl, Ärztin für Psychiatrie und Neurologie an der Medizinischen Hochschule Hannover.
Eine Petition des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.“ im Jahr 2014 hatte dazu beigetragen, dass Cannabisblüten seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig sind. Die Kosten für eine Therapie mit Cannabis-Medikamenten sollen unter strengen Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden.
Helft Kranken Cannabis zu bekommen mit Eurer Unterschrift
Ihr könnt mit einer Unterschrift unter der ACM Petition kranken Menschen helfen. Menschen die sowieso schon genug Probleme haben sollen straffrei Zugang zu Cannabis bekommen, egal ob Sie es über die Krankenkasse aus der Apotheke bekommen, Selbstzahler mit Rezept sind, oder sich die Medizin selber anbauen oder aus anderen Quellen kaufen.
Ich bin selber seit 2017 Patient und habe es in drei Jahren trotz Krebserkrankung nicht geschafft einen Kassen-Arzt zu finden der die Therapie begleitet. Das heisst für mich dass ich seit 3 Jahren sowohl meine Krankenkasse bezahle (als Selbstständiger sind das knapp 420,- € im Monat), als auch noch meine Artzkosten und Medikamente selber bezahlen muss. Dank einer tollen Apotheke habe ich bisher für das Gramm Cannabis-Blüte „nur 12,50 €“ bezahlen müssen, was auch 400,-€ im Monat sind bei meiner Dosis. Seit dem 1.6.2020 ist auch das weggefallen, nun zahlen die Krankenkassen 12,50 an die Apotheken, und wir Privatzahler müssen für das gleiche Medikament/Blüten nun 24,- Euro zahlen. Das heisst für mich ich muß nun knapp 800,- € pro Monat für 30gr Blüten zahlen, plus 420,- Krankenkasse…..
Das sich in der Situation viele Patienten überlegen Ihre Medizin selber anzubauen, oder diese sich an einen Dealer wenden, der Ihnen das Gras billiger anbietet, kann man nur zu gut verstehen und nachvollziehen.
Der Selbstanbau von Cannabis ist nicht nur sehr viel billiger als die Apotheke, man weiß auch was man hat und man hat eine Versorgungssicherheit! Den die Apotheken können auch 3 Jahre nach dem Gesetzt nicht immer liefern. Der Versorgungsengpass bei vielen Sorten aus Kanada, der hohe Preis, die Probleme einen Arzt zu finden, und dann noch die ablehnenden Krankenkassen und oft negativ eingestellte medizinische Dienst sind Gründe genug auf Eigenanbau oder Selbstversorgung durch andere Quellen umzusteigen.
Der Titel und Inhalt der ACM Petition
Keine strafrechtliche Verfolgung von ärztlicherseits mit Cannabis (Cannabinoiden) behandelten Patient/innen bei medizinischer Indikation
Text der ACM Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll verhindert werden, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes verwenden, kriminalisiert werden können.
Begründung
Die Geschichte der medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden der vergangenen zwei Jahrzehnte in Deutschland ist eine Geschichte von schrittweise ausgeweiteten Ausnahmen von der Regel, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis oder Cannabinoide zu therapeutischen Zwecken verwenden, auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes strafrechtlich verfolgt werden. Dieses Paradigma muss jedoch geändert werden. Es sollte die Regel gelten, dass Patientinnen und Patienten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Ausnahmen von dieser Regel, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreifen, bedürfen einer Begründung.
Der Petent und die Unterzeichner würdigen die Verbesserungen der vergangenen zwei Jahrzehnte, die durch die Verschreibungsfähigkeit von Dronabinol seit 1998, die Möglichkeit von Ausnahmeerlaubnissen für die Verwendung von Cannabisblüten seit 2007, die arzneimittelrechtliche Zulassung von Sativex® im Jahr 2011 und Canemes® im Jahr 2017 geschaffen wurden, und insbesondere die Gesetzesänderungen vom 19. Januar 2017, die am 10. März 2017 in Kraft traten, ausdrücklich. Viele Patienten erhalten seither eine Therapie mit Dronabinol, Sativex®, Canemes®, Cannabisextrakten und Cannabisblüten, und die Kosten der Behandlung werden von der zuständigen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen.
Viele andere Patientinnen und Patienten sind jedoch nach der gegenwärtigen Rechtslage trotz ärztlicher Befürwortung einer Therapie mit Cannabis weiterhin von einer entsprechenden Behandlung ausgeschlossen. Es gibt allerdings heute keinen überzeugenden Grund mehr, Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage einer ärztlichen Empfehlung benötigen, zu kriminalisieren. Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen.
Mit einer Unterschrift unter die Petition könnt Ihr Patienten helfen. In unserer Redaktion sind alleine 4 Patienten, die davon profitieren würden.
Link zur ACM Website
Link zur ACM Petition bitte teilen und unterschreiben!!