Cannabis-Aktien: Deutsche Börse stellt den Handel ein
Kanada legalisiert Cannabis und auch in anderen Märkten öffnet sich die Politik gegenüber der vielversprechenden Pflanze. Im konservativen will man dagegen keine neue Sichtweise an den Tag legen. Jetzt kam es zu einer weiteren Hiobsbotschaft. Für Cannabis-Aktien ist in Deutschland die Abwicklungs- und Verwahrgesellschaft „Clearstream“ zuständig. Sie verkündete, ab September nicht mehr die Wertpapiere von Cannabis-Unternehmen zu verwalten.
Clearstream agiert für die Deutsche Börse AG
Die Clearstream International S. A. handelt im Auftrag für Aktien aus Deutschland und Luxemburg. Auch einige internationale Wertpapiere verwahrt man hier. Sie untersteht dabei als Tochtergesellschaft der Deutschen Börse AG. Gegenüber dem „Handelsblatt“ erklärte Clearstream nun, dass Unternehmen aus der Cannabis-Branche nicht weiter ihre Aktien verwaltet bekommen. Betroffen sind davon die Produzenten, sowie jene die sich finanziell an dieser beteiligen. Ende September soll damit Schluss sein!
Wer diese Kriterien erfüllt, findet auf deutschem Boden kein Schlupfloch. Aktionäre bangen nun um ihre Geldanlagen. Noch ist aber unklar, wie es anschließend weitergeht. Vermutlich suchen sich die Aktiengesellschaften so schnell es geht eine neue Verwahrgesellschaft. Die Gefahr, dass die Wertpapiere über Nacht nutzlos sind, halten Beteiligte für gering.
145 Unternehmen lassen ihre Wertpapiere hier verwalten. Darunter große Namen wie Canopy Growth, New Age Farm und Emerald Health Therpautics. Besonders ärgerlich ist es für Unternehmen mit Sitz bzw. Produktion in Deutschland.
Sollte Aktionären der Zugang zu ihren Wertpapieren tatsächlich verwehrt werden, könnten sie auf Banken im Ausland ausweichen. Was mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich mehr Gebühren bedeuten würde.
Wie kam es zum Verbot?
In Luxemburg erklärte die Börsenaufsicht „Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)“ den Handel mit solchen Aktien für illegal. Clearstream sitzt in diesem Land und muss somit dem Verbot folgen.
Der Stichtag ist der 24. September 2018. Ab dann werden weder der Handel, noch die Abwicklung oder Finanzierung mit Cannabis produzierenden Unternehmen möglich sein.