Den Haag verbietet öffentlichen Cannabis-Konsum

Der Geruch von Cannabis liegt in der Luft. Einheimische, aber insbesondere Touristen, machen von der liberalen Niederlange gern Gebrauch, um dort völlig legal zu kiffen. In Den Haag soll damit nun Schluss sein. Zumindest in der Innenstadt spricht man ein Cannabis-Verbot aus.
13 Orte benannt
Dieser Erlass beziffert konkret 13 Orte in Den Haag, wo es ab sofort nicht mehr erlaubt ist „weiche Drogen“ in der Öffentlichkeit zu konsumieren. So erklärte es die Stadtverwaltung und möchte diese neue Richtlinie direkt umsetzen. Kiffende Touristen sind also gewarnt, dass Ordnungsamt und Polizei nun durchgreifen werden.
Das Maß aller Dinge wurde überschritten. Sowohl bei der Konzentration in der Luft, als auch den Haschisch-Konsumenten selbst, welche einfach zu laut wurden. Anwohner beschwerten sich zunehmen darüber, dass sie sich in der Innenstadt nicht mehr wohl fühlen. Gleiches Feedback gab es von „normalen Urlaubern“, die kein Interesse an Cannabis zeigen. Zu viele Kiffer seien bis dato auf den Straßen gewesen.
Doch Den Haag räumt noch eine Übergangsfrist bis Ende April ein. Sollten die Beamten jemanden auf frischer Tat ertappen, erhält dieser lediglich eine Verwarnung. Ab Mai 2018 geht es dann an die Brieftasche. Wobei hier die Staatsanwaltschaft das Bußgeld individuell festlegen kann. Um den Wandel angemessen zu verbreiten, weist Den Haag über Flugblätter und im Internet darauf hin. Hotels und Jugendherbergen erhielten eine englische Version für ihre schwarzen Bretter.
Amsterdam hat auch damit begonnen
Die bevölkerungsreichste Stadt in den Niederlanden, Amsterdam, erhielt im November schon grünes Licht. Zwar entstand durch die Entscheidung vom obersten Gericht kein Konsumverbot, aber eine Beschränkung der Öffnungszeiten. Coffee Shops in der Nähe von Schulen müssen sich daran halten. Somit können die jungen Erwachsenen nicht mehr rund um die Uhr ihre Hanferzeugnisse konsumieren.
Seit 1976 erlaubt die Niederlande den Besitz, Konsum und Verkauf von Cannabis. Bis zu fünf Gramm sind jeweils freie von Strafe. Anbau und gewerblicher Handel bleiben verboten.