Schwerkranke dürfen zukünftig selber Cannabis anbauen!

Schwerkranke dürfen zukünftig selber Cannabis anbauen!

Cannabis ist mehr als eine Droge, es ist ein Medikament. Viele Schwerkranke sind darauf angewiesen und können mit anderen Mitteln nur unzureichend behandelt werden. Krankenkassen und Gerichte haben dies bislang anders gesehen. Aber vor dem Verwaltungsgericht Köln wurde kürzlich ein Urteil gesprochen, welches Hoffnung macht: Schwerkranke dürfen zukünftig den Anbau von Cannabis für den Eigenverbrauch betreiben.

Cannabis anbauen – Ein Erfolg für Schmerzpatienten!

Wie sah die Lage vor dem Köln-Urteil aus? Cannabis anbauen war zu diesem Zeitpunkt für jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland untersagt. Gleichzeitig durften Schwerkranke, die eine Erlaubnis besaßen, Cannabis konsumieren. Das entsprechende Medikament musste in der Apotheke gekauft werden. Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht. Daher konnten sich viele Schmerzpatienten die Kosten von ungefähr 600 Euro monatlich nicht leisten.
Wer unter chronischen Schmerzen leidet, der kann sich jetzt selber helfen. Cannabis anbauen ist für diese Personengruppe jetzt legal. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Genehmigung für den Eigenanbau erteilen muss.

Drei Kläger für den Anbau von Cannabis!

Vor dem Kölner Gericht erschienen gleich drei Kläger, alles Schmerzpatienten, welche darauf pochten Cannabis selber anbauen zu dürfen. Sie hatten vorab beim BfArM um eine entsprechend Erlaubnis gebeten, wurden aber zurückgewiesen. Diesen letzten Weg sind sie gegangen, weil andere Therapien erfolglos ausgeschöpft wurden.
Allerdings wird die Genehmigung für den Anbau von Cannabis nur mit einer Auflage erteilt. Die Wohnung ist so zu gestalten, dass auszuschließen ist, dass Fremde Zugang zu den Blüten mit der berauschenden Wirkungen haben.
Zwei weitere Kläger konnten ihr Recht auf Cannabis-Anbau noch nicht durchsetzen. In einem Fall war die Wohnung zu klein, um der Auflage zu entsprechen. Durch einen Umzug wird sich dieses Problem jedoch lösen lassen. Im letzten Fall wurde darauf hingewiesen, dass noch nicht sämtliche therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind.

Wird aus den Ausnahmefällen noch die Regel?

Cannabis-Anbau ist nur bei besagten Ausnahmefällen erlaubt. Den Vorsitz im Verfahren hatte der Medizinrechtler Fleischfresser. Er bezeichnet die Entscheidung als „Notlösung“ im Sinne der Kläger. Weiterhin bemängelt er die Politik, welche Druck auf die Krankenkassen ausüben könnte. In diesem Fall wäre es möglich, die Frage der Kostenübernahme für Schwerkranke zu klären.
Das Verfahren aus Köln könnte ein Meilenstein in der Legalisierung von Cannabis werden. Drei Schmerzpatienten dürfen erstmals legal Cannabis anbauen. Noch kann das BfArM jedoch Berufung einlegen. In diesem Fall würde die endgültige Entscheidung vor das Oberverwaltungsgericht Münster verlegt werden. In vormaligen Entscheidungen wurde das schützenswerte Interesse der Bevölkerung immer vor dem Eigenanbau von Cannabis gestellt.

Der Artikel „Einer von drei Jugendlichen raucht Joints!“ ist am 30. Juli 2014 veröffentlicht worden.

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Bilder: Pixabay, Tampe-Media

Angelika Koch

Angelika Koch

Angelika ist eine passionierte Autorin und Expertin auf dem Gebiet des Cannabis-Lifestyles. Mit ihrer jahrelangen Erfahrung in der Branche hat sie sich nicht nur ein umfassendes Wissen über den Anbau und die Verwendung von Cannabis angeeignet, sondern auch über die politischen und rechtlichen Aspekte, die damit einhergehen. Ihre Art zu schreiben ist gekennzeichnet durch ihren unverwechselbaren, freundlichen Stil, der sowohl informativ als auch unterhaltsam ist. In ihren Artikeln vermittelt sie nicht nur praktische Tipps zum Anbau von Cannabis, sondern auch spannende Einblicke in die vielfältigen Möglichkeiten, wie man Cannabis in den Alltag integrieren kann.