Wurde Deine Frage vielleicht schon beantwortet?
Vorteile eines bestätigten Eintrags:
- Der Shop-Betreiber wird per E-Mail informiert, wenn eine Bewertung seines Shops abgegeben wird.
- Der Eintrag erscheint farblich hervorgehoben.
- Der Shop-Betreiber kann Logos und Bilder hinzufügen
Das alles ist für Shop-Betreiber kostenlos!
Wir suchen:
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Schick uns einfach eine E-Mail und beschreibe kurz Deine Idee!
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Wir empfehlen folgendes:
- Du solltest die Bewertung ernst nehmen, anstatt einfach nur wütend darüber zu sein. Wenn ein Kunde sich die Mühe macht, hier eine negative Bewertung zu verfassen, dann hat er in der Regel einen Grund dafür.
Sieh es als Chance, besser zu werden! - Kommentiere die Bewertung. Bleibe bitte freundlich und sachlich.
- Bitte Deine Kunden, eine nette Bewertungen da zu lassen.
Ein Bewertungsprofil, bei dem 39x 5 Sterne innerhalb von 3 Tagen abgegeben wird, stinkt. So doof sind die Kunden heute nicht mehr. Niemand ist perfekt. Ein authentisches Bewertungsprofil enthält nun mal auch negative Bewertungen und es ist ein Zeichen von Glaubwürdigkeit und letztlich auch eine Art von Kundenservice, wenn der Shopbetreiber sich freundlich aber ernsthaft damit auseinandersetzt.
Nichts desto trotz gibt es hierzu eine juristische Grundlage, nach der wir uns natürlich richten. Der Bundesgerichtshof hat ausdrückliche Leitlinien vorgegeben, wie sich Betreiber von neutralen Meinungsplattformen, wie hanfseite.de, zu verhalten haben, wenn ein Eintrag möglicherweise rechtsverletzend ist (BGH NJW 2012, 148 ff.). Es wurde klargestellt, dass keine Pflicht von Plattformbetreibern besteht, eine originäre Prüfung der eingestellten Beiträge vorzunehmen. Eine eigenständige Haftung kann erst dann bestehen, wenn eine Meinungsplattform ihre Pflichten in einem sogenannten „notice-and-take-down“-Verfahren verletzt. Das bedeutet: da wir keine inhaltliche Prüfung der von unseren Webseiten-Besuchern abgegebenen Bewertungen durchführen können, sind wir dazu verpflichtet, Bewertungen zu löschen, wenn wir dazu aufgefordert werden. Dieser Pflicht kommen wir natürlich nach, wenn gleich wir – siehe oben – davon abraten.