Der Cannabis Antrag der FDP

Der Cannabis Antrag der FDP

Der Cannabis Antrag der FDP wird heute in den Bundestag eingebracht.


Ein neuer Cannabis Antrag der FDP wird morgen in den Bundestag eingebracht. Unserer Redaktion hat heute überraschen Post von Franz Peter Altemeier, dem Büroleiter des MdB Dr. Wieland Schinneburg bekommen, es wurde uns der neueste Cannabis Antrag der FDP mit der Bitte der Veröffentlichung geschickt. Dieser Bitte kommen wir gerne nach, aber nicht ohne erste Stellungsnahme, denn was wir dort lesen konnten, hat uns schon negativ überrascht.

Grundsätzlich sind wir für jede positive Veränderung beim Thema Cannabis und für jede Lockerung für die Konsumenten, wobei es eigentlich nur eine Lösung geben kann, die komplette Legalisierung von Cannabis für Erwachsene.

Cannabis Antrag der FDP
Cannabis Antrag der FDP: Dr. W. Schinneburg

Wir haben den Cannabis Antrag der FDP erst heute Mittag per mail bekommen, aufgrund der knappen Zeit konnten wir den Cannabis Antrag der FDP nur kurz durchschauen, aber es sind uns schon gleich 4 Sachen aufgefallen, die nicht gut sind oder die nicht praktikabel sind.

Kritik am Cannabis Antrag der FDP

Zum ersten steht nichts im Cannabis Antrag der FDP über den Eigenanbau von Cannabis für den privaten Konsum oder für medizinische Zwecke, das wäre sehr wichtig diesen zu ermöglichen und straffrei zu geben.

Zum zweiten möchte die FDP pro 100mg THC im Produkt 10,- Euro Steuer kassieren!?! Das heißt im Klartext: Hast Du eine Blüte mit 20% dann soll darauf schon 20 Euro Steuern fällig werden, plus Anbaukosten, Verdienst, UST-Steuer etc. kostet die Blüte dann 40,- Euro, sehr realitätsnah… da blüht dann der Schwarzmarkt, so wie wir es in Kanada oder den USA sehen wenn legales Gras zu teuer ist.

Als drittes kommt noch eine Besitzobergrenze von 15gr, was zwar nicht schlecht ist, aber die sollte doch höher liegen….

Viertens soll der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt werden. Das sollte auf keinen Fall passieren, will doch die Masse der Menschen in Deutschland keine Gentechnik!

Das wären die ersten Punkte die geändert werden sollten. Bei uns ist der Eindruck entstanden, das die FDP da vor allem das Business im Auge hat, und weniger die betroffenen Menschen, wir glauben nicht, das auch nur ein Betroffener bei den Beratungen dabei war und das deshalb auch die menschliche Komponente zu kurz kommt.


Hier der original Wortlaut des Cannabis Antrag der FDP:

Cannabis zu Genusszwecken kontrolliert an Erwachsene abgeben – Gesundheits- und Jugendschutz stärken

Cannabis Antrag der FDP Teil I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Repressionspolitik der großen Koalition in Bezug auf Cannabis als Genussmittel ist in Deutschland gescheitert. Nicht einmal die goldene Brücke über Modellprojekte möchte die Koalition gehen, die die FDP-Bundestagsfraktion gebaut hatte (Drs. 19/515). Schätzungen zufolge konsumieren rund vier Millionen Menschen in Deutschland Cannabis regelmäßig als Genussmittel (Epidemiologischer Suchtsurvey, 2018). Es handelt sich bei Cannabis-Konsumenten nicht um eine Randgruppe, Cannabis ist als Droge in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Seit dem FDP-Vorschlag für Modellprojekte, der aus dem Januar 2018 stammt (Drs. 19/515), sind nun mehr als drei Jahre vergangen. In vielen Ländern wurde der Umgang mit Cannabis in den vergangenen Jahren liberalisiert, darunter die USA, Kanada oder Portugal. So kam auch die Auswertung der Wissenschaftlichen Dienste zu dem Schluss, dass eine repressive Drogenpolitik wenig bis keinen Einfluss auf das Konsumverhalten hat (WD 9 – 3000 – 072/19: Legalisierung von Cannabis Auswirkungen auf die Zahl der Konsumenten in ausgewählten Ländern).

Die Repressionspolitik macht nicht nur alle Cannabis-Konsumenten zu Kriminellen, sie verhindert auch einen konstruktiven und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis. Statt des bewussten Wegschauens der Repressionspolitik sollte bei Cannabis vielmehr genau hingeschaut werden, wie der Gesundheits- und Jugendschutz wirksam verbessert werden kann.

Kernproblem ist der Schwarzmarkt. Hier fließen jedes Jahr Milliardensummen ins organisierte Verbrechen. Ein Dealer ist nicht am Gesundheits- oder Jugendschutz interessiert, sondern an Verkäufen. Neben Cannabis werden auf dem Schwarzmarkt meist auch andere, härtere Drogen angeboten, wodurch das Risiko steigt, dass Cannabis zur Einstiegsdroge wird. Diese Gefahr könnte durch eine legale kontrollierte Abgabe vermieden werden.

Zusätzliche Gefahren drohen auf dem Schwarzmarkt durch steigende und den Konsumenten unbekannte THC-Gehalte sowie durch gesundheitsschädliche Beimischungen (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (2019). Europäischer Drogenbericht 2019: Trends und Entwicklungen, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg). Dieses Risiko könnte durch eine legale kontrollierte Abgabe vermieden werden.

Die Repressionspolitik birgt nicht nur Risiken für Konsumenten. Auch der Staat wird durch viele Cannabis-Kleindelikte erheblich belastet, 64 Prozent der Ermittlungsverfahren im Bereich der Rauschgiftkriminalität sind Cannabisdelikten zuzuordnen. (Polizeiliche Kriminalstatistik Bundeskriminalamt, Jahrbuch 2018, Band 4, Ausgabe V 1.0, 155) Durch eine kontrollierte Abgabe könnten Ausgaben eingespart werden und die Kapazitäten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz für die Verfolgung des organisierten Verbrechens genutzt werden.

Cannabis Antrag der FDP Teil II.Der Deutsche Bundestag beschließt:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 2021 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken ermöglicht.

Dieser Gesetzentwurf soll insbesondere dem Gesundheits- und Jugendschutz maßgeblich Rechnung tragen und folgende Punkte enthalten:Alle erwachsenen Menschen in Deutschland sollen Cannabis zu Genusszwecken erwerben dürfen, das Cannabis soll dabei in Apotheken und speziell lizensierten Geschäften erworben werden können.

Der maximale Gehalt von THC und weiteren gesundheitsgefährdeten Inhaltsstoffen wird gesetzlich auf wissenschaftlicher Grundlage festgelegt. Zudem müssen der THC-Gehalt und die enthaltenen Mengen weiterer gesundheitsgefährdender Zusatzstoffe auf Verkaufsverpackungen in gut lesbarer Größe ausgewiesen werden. „Light“-Produkte oder Cannabis-Produkte mit der Beimischung von Geschmacksstoffen werden nicht zum Verkauf oder Konsum zugelassen.

Die maximale Cannabis-Besitzmenge für Privatpersonen wird bei 15 Gramm festgelegt.

Es soll eine Steuer für Genusscannabis eingeführt werden, die 10 Euro pro 100mg enthaltenem THC entspricht, die Besteuerung soll jährlich in Höhe der Inflationsrate angepasst werden.

Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Genusscannabis in Deutschland anzubauen. Abweichend von den bestehenden Regelungen für Medizinalcannabis soll Genusscannabis in speziell gesicherten Gewächshäusern angebaut werden dürfen. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen soll zugelassen werden, sofern dies mit EU-Recht vereinbar ist.

Für Produkte auf Basis von synthetischem THC gelten die gleichen Regelungen wie für pflanzliche Cannabis-Produkte.

Die Präventionsarbeit und Suchthilfe zu Cannabis und anderen Drogen soll neu aufgestellt werden. Die Bundesregierung soll messbare Zielvorgaben festlegen und die Projekte regelmäßig evaluieren. Zur Verbesserung der Reichweiten und Wirksamkeit der Projekte sollen zusätzliche finanzielle Mittel eingesetzt werden. Diese werden durch Steuereinnahmen beim Verkauf des Cannabis gewonnen.Cannabis zu Genusszwecken kontrolliert an Erwachsene abgeben – Gesundheits- und Jugendschutz stärken.

Freiwerdende Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden sollen dafür genutzt werden, das organisierte Verbrechen im Bereich Drogen- und Suchtmittel gezielter und stärker als bisher zu bekämpfen.

Die Bundesregierung soll jährlich zum 31. März einen Drogen- und Suchtbericht erstellen und veröffentlichen, der aktuelle Daten zum Drogen- und Suchtmittelkonsum in Deutschland enthält und die von der Bundesregierung finanzierten Projekte, deren Ziele, den Projektstand und die Evaluationsergebnisse beinhaltet. Dieser Bericht soll dem Bundestag jeweils am Tag der Veröffentlichung zugeleitet werden.

Cannabis Antrag der FDP: Die Begründung

Wie jede andere Droge auch, kann der Konsum von Cannabis Gesundheitsgefahren für Konsumenten bergen. Diese sind jedoch in der Regel wesentlich geringer als die Gesundheitsgefahren, die von den legalen Drogen Alkohol und Tabak ausgehen. Die von der Bundesregierung veröffentlichte CaPRis-Studie zeigt deutlich, dass insbesondere Gesundheitsgefahren bei Kindern und Jugendlichen bestehen.

Deshalb muss dem Jugendschutz besonders Rechnung getragen werden.Zu Punkt 1:Cannabis soll nicht frei verkäuflich, sondern nur in Apotheken und speziell lizensierten Geschäften. Dies müssen keine reinen Cannabis-Geschäfte sein, sondern können auch andere Geschäfte sein, wenn entsprechend fachlich geschultes Personal den Verkauf übernimmt und der Jugendschutz durch das Personal wirksam kontrolliert wird.

Zu Punkt 2: Der THC-Gehalt von Schwarzmarkt-Cannabis ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (2019). Europäischer Drogenbericht 2019: Trends und Entwicklungen, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg).

Außerdem ist bei den CannabisProdukten vom Schwarzmarkt völlig unklar, welche Beimischungen enthalten sind und mit welchen Mitteln die Pflanzen aufgezogen wurden. So könnten etwa Reste von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln in Schwarzmarkt-Cannabis enthalten sein.

Immer häufiger wird auch über synthetisch gestreckte Cannabinoide mit schweren Gesundheitsschäden berichtet. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Inhaltsstoffe kontrolliert werden und klare Vorgaben für Höchstgrenzen gemacht werden. Light-Produkte oder Produkte mit Geschmacksstoffen soll es analog zu Zigaretten nicht geben.

Zu Punkt 3: Eine Cannabis-Besitzmenge von 15 Gramm ist großzügig bemessen. Im Sinne des Jugendschutzes ist es nicht sinnvoll, höhere Besitzmengen zuzulassen, da hier die Gefahr besteht, dass Kinder und Jugendliche unbemerkt Zugriff auf das Cannabis bekommen können.

Zu Punkt 4: Eine Besteuerung von Cannabis anhand des THC-Gehalts könnte dem Staat jedes Jahr eine Milliarde Euro an Einnahmen bescheren, teilweise wird von noch höheren Schätzungen ausgegangen (Haucap, J., Kehder, Ch., Feist,M., Solwik, J. (2018). Die Kosten der Cannabis-Prohibition in Deutschland, Düsseldorf: DICEConsult). Diese Einnahmen entfielen dann für das organisierte Verbrechen. Weiter könnten aus den Einnahmen Präventionsmaßnahmen bezahlt werden.

Zu Punkt 5: In Deutschland kann aktuell nur Medizinalcannabis angebaut werden. Der Anbau erfolgt unter sehr komplexen Bedingungen in bunkerähnlichen Anlagen. Die Errichtung solcher Produktionsanlagen steht in keinem Verhältnis zur Gefahr, die von dem angebauten Cannabis ausgeht. Daher sollten spezielle Sicherungszäune und eine Bewachung rund um die Uhr für Produktionsanlagen ausreichend sein. Cannabis soll zudem auf aktuellstem technischem Stand angebaut werden dürfen, daher soll auch die Gentechnik Verwendung finden dürfen, sofern dies nicht von weitergehendem EU-Recht ausgeschlossen ist.

Zu Punkt 6: Für Produkte mit künstlich hergestelltem THC sollen die gleichen Regelungen wie für Cannabis-Produkte gelten. Bei E-Zigaretten, die etwa nur auf Nikotin und nicht auf Tabak basieren, bestanden gesetzliche Regelungslücken, die hier vermieden werden sollen.

Zu Punkt 7: Die Zahl der Jugendlichen in Deutschland, die zwischen dem zwölften und siebzehnten Lebensjahr mindestens schon einmal Cannabis konsumiert haben, ist von 8.3 Prozent (2016) auf 9.6 Prozent (2018) gestiegen. Unter den jungen Erwachsenen (18- bis 25Jährigen) liegt diese Zahl bereits bei 40.5 Prozent (Drogen- und Suchtbericht 2019).

Der Kampf gegen Cannabis durch Prohibition muss somit als gescheitert angesehen werden. Die Annahme der Bundesregierung, dass Strafandrohungen eine präventive Wirkung entfalten und dadurch strafbewehrtes Verhalten signifikant reduzieren, lässt sich nicht halten.Cannabis zu Genusszwecken kontrolliert an Erwachsene abgeben – Gesundheits- und Jugendschutz stärken

Bislang weisen die Präventions- und Suchthilfemaßnahmen der Bundesregierung weder konkrete und nachvollziehbare Ziele auf, noch werden sie flächendeckend regelmäßig evaluiert. Schon durch eine Neuausrichtung anhand nachvollziehbarer und überprüfbarer Zielvorgaben könnte die Prävention und Suchthilfe verbessert werden. Es sollen aber auch zusätzliche finanzielle Mittel investiert werden, um die Reichweite und Wirksamkeit der Angebote erheblich zu verbessern. Dies ist durch zusätzliche Steuereinnahmen aus der Cannabis-Besteuerung problemlos möglich.

Zu Punkt 8: Durch viele wegfallende Kleindelikte werden bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten Ressourcen frei. Diese sollen dazu genutzt werden, um verstärkt gegen das organisierte Verbrechen im Bereich der Drogen- und Suchtmittel vorzugehen. Der Schmuggel und Handel von illegalen Substanzen soll stärker als bisher unterbunden werden.

Zu Punkt 9: Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung keinen Drogen- und Suchtbericht mehr herausgegeben, sondern eine Marketing-Broschüre der Drogenbeauftragten. Für die Erfolgskontrolle der Präventionsarbeit und Suchthilfe sind aber aktuelle Fachdaten eine unerlässliche Basis. Diese Fachdaten soll die Bundesregierung jährlich zum 31. März liefern. So können die Vorjahresdaten abgebildet werden.

Der Artikel „Der Cannabis Antrag der FDP“ wuede am 25. März 2021 veröffentlicht

Angelika Koch

Angelika Koch

Angelika ist eine passionierte Autorin und Expertin auf dem Gebiet des Cannabis-Lifestyles. Mit ihrer jahrelangen Erfahrung in der Branche hat sie sich nicht nur ein umfassendes Wissen über den Anbau und die Verwendung von Cannabis angeeignet, sondern auch über die politischen und rechtlichen Aspekte, die damit einhergehen. Ihre Art zu schreiben ist gekennzeichnet durch ihren unverwechselbaren, freundlichen Stil, der sowohl informativ als auch unterhaltsam ist. In ihren Artikeln vermittelt sie nicht nur praktische Tipps zum Anbau von Cannabis, sondern auch spannende Einblicke in die vielfältigen Möglichkeiten, wie man Cannabis in den Alltag integrieren kann.